Unser Lohnsteuerhilfeverein befindet sich im Land Brandenburg
und wurde von der Oberfinanzdirektion Cottbus am 28.4.1992 unter dem Aktenzeichen S 0934B-5-St 21 zugelassen.
Unsere Beratungsstellen
Termine können mit den jeweiligen Beratungsstellenleitern telefonisch vereinbart werden.
16928 Pritzwalk
Marktstraße 43
Telefon: 03395-700827
Mail: lsth@mail.de
19348 Perleberg
Schuhmarkt 8
Telefon: 03876-789945
Mail: lsth-perleberg@online.de
17509 Lubmin
Am Walde 15
Telefon: 038354-31077
Mail: anneloreschmidt@web.de
Unsere Leistungen
Wir beraten und betreuen Sie im Rahmen einer Mitgliedschaft gemäß § 42 Steuerberatungsgesetz bei Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit, Arbeitslosigkeit, Renten, Unterhaltsleistungen und Vorsorgebezügen.
Wir erstellen für Sie Ihre Einkommensteuererklärung
- bei Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit, Renten, Pensionen, Unterhaltsleistungen und Vorsorgebezügen
- bei Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen, Spekulationsgeschäften, wenn diese Einnahmen insgesamt 18.000 Euro für Ledige und 36.000 Euro für Zusammenveranlagte nicht übersteigen.
Wir beantragen für Sie und beraten Sie bei
- Lohnsteuerermäßigung
- Arbeitnehmer-Sparzulage
Weitere Leistungen sind
- Informationsgespräche über Vergünstigungen und steuerliche Vorteile
- sofortige Errechnung Ihres Anspruches auf Rückerstattung
- Prüfung des Steuerbescheides
- Einsprüche beim Finanzamt bei Abweichung
- Vertretung bei Klagen vor dem Finanzgericht
- Überprüfung Ihrer monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnung
- Hilfe bei der Wahl Ihrer Steuerklasse
- Steuerliche Auswirkung der Riester-Rente
- Steuerliche Auswirkung der Rürup-Rente
- Beratung bei Kindergeld
Mitgliedsbeiträge
Die Aufnahmegebühr beträgt 13,65 €. Mitglieder, die im laufenden Kalenderjahr dem Verein beitreten, zahlen den vollen Jahresbeitrag. Der Beitrag ergibt sich aus dem Bruttolohn der Arbeitnehmer und den steuerfreien und steuerpflichtigen Einnahmen. Bei zusammenveranlagten Ehepartnern und eingetragenen Lebensgemeinschaften werden die Einnahmen zusammengerechnet und nur ein Mitgliedsbeitrag für beide erhoben. Dennoch müssen beide Partner jeweils Mitglied im Verein werden.
Einkommensgrenze (€) | Beitrag (€) |
---|---|
0 – 2.556 | 35,64 |
2.557 – 5.113 | 53,44 |
5.114 – 10.226 | 71,25 |
10.227 – 20.452 | 89,07 |
20.453 – 30.678 | 106,87 |
30.679 – 40.904 | 124,71 |
40.905 – 51.130 | 142,53 |
51.131 – 61.355 | 160,35 |
61.356 – 71.581 | 178,14 |
71.582 – 81.807 | 195,97 |
81.808 – 92.033 | 213,78 |
92.034 – | 231,61 |
Im Beitrag ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.